5. Laufende Behandlung: Wann ist es zu spät?
Zahnzusatzversicherung Zahnspange laufende Behandlung: Die häufigste Frage von Erwachsenen mit Zahnfehlstellung ist, ob ein Abschluss noch möglich ist, wenn der Zahnarzt die Behandlung bereits empfohlen hat. Die Antwort ist in den meisten Fällen: Für die kieferorthopädische Erstattung ist es dann zu spät.
Versicherungen unterscheiden zwischen einer geplanten und einer bereits angeratenen Behandlung. Eine Behandlung gilt als angeraten, sobald Ihr Zahnarzt eine kieferorthopädische Maßnahme empfohlen oder dokumentiert hat. Das kann ein Vermerk in der Patientenakte sein, eine Röntgenaufnahme mit Befund oder ein Heil- und Kostenplan. Ab diesem Zeitpunkt ist die Fehlstellung dem Versicherer gegenüber eine vorvertragliche Tatsache. Verschweigen Sie diese bei den Gesundheitsfragen, riskieren Sie eine Leistungsverweigerung oder Vertragsrückabwicklung.
Zahnspange angeraten: Was genau zählt?
Der entscheidende Moment ist nicht die Behandlung selbst, sondern die erste ärztliche Empfehlung. Folgende Situationen gelten in der Regel als angeratene Behandlung.
- Arztgespräch: Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde hat Ihnen mündlich eine Zahnspange empfohlen, und dies ist dokumentiert.
- Befunddokumentation: Röntgenbilder oder Abdrücke in Ihrer Patientenakte zeigen eine behandlungsbedürftige Fehlstellung.
- Heil- und Kostenplan: Ein schriftlicher Behandlungsplan liegt vor, auch wenn Sie noch nicht zugestimmt haben.
- Überweisung: Ihr Zahnarzt hat Sie an einen Kieferorthopäden überwiesen.
Noch nicht angeraten ist die Behandlung, wenn Sie lediglich selbst den Eindruck haben, dass Ihre Zähne schief stehen, aber kein Zahnarzt dies bisher diagnostiziert oder empfohlen hat. Solange keine ärztliche Dokumentation vorliegt, können Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie regulär abschließen.
Ausnahme: Tarife mit Sofortleistung bei laufender Behandlung
Wer eine Zahnzusatzversicherung sofort Kieferorthopädie sucht, wird bei einzelnen Tarifen fündig, allerdings mit Einschränkungen. Beim DFV Zahnschutz Exklusiv 100 und Premium 90 werden laut Vertragsbedingungen auch bereits angeratene und begonnene Behandlungen für Implantate und Implantatkronen erstattet. Für Kieferorthopädie gilt diese Ausnahme allerdings nicht automatisch. Prüfen Sie die konkreten Bedingungen im Tarifdetail, bevor Sie sich auf eine Sofortleistung für KFO verlassen.